| A) Erwerb Sprechfunkzeugnis für den Flugfunkdienst |
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Ausbildung in den Sprechfunkverfahren sowohl in deutscher als auch englischer Sprache, postalische Bestimmungen Zeitraum November des laufenden Jahres zwei Wochenenden.
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| B) Theoretische Ausbildung (Gesamtumfang 90 Stunden) |
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| Fachgebiete: |
- Luftrecht, Luftverkehrs- und Flugsicherungsbestimmungen
- Flugnavigation und Funknavigation
- Meteorologie
- Aerodynamik
- Technik - Flugzeugzelle und Triebwerk
- Instrumentenkunde / elektrische Ausrüstung
- Menschliches Leistungsvermögen
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Zeitraum Januar bis Mitte April jeweils 14-tägig Samstag und Sonntag
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| C) Flugpraktische Ausbildung (Gesamtumfang mindesten 45 Flugstunden) |
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- Die Ausbildung erfolgt sowohl auf 2- als auch 4-sitzigem Luftfahrzeug
- Erlernen der Fertigkeiten in Start und Landung -Höhepunkt 1. Alleinflug
- Erwerb der Fertigkeiten zum Führen eines Luftfahrzeuges nach Sichtnavigation
- Erlernen der Fertigkeiten im Fliegen nach Instrumenten und der Funknavigation bis zu Alleinflügen in der Navigation einschließlich Flughafenanflüge
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| D) Prüfungen |
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- Funksprechzeugnis: durch Bundesamt für Post- und Telekommunikation am Flugplatz Zwickau
- Theoretische und Flugpraktische Prüfung: durch die Landes-Luftfahrtbehörde Dresden
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| E) Weiterführende Ausbildung |
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- Erwerb Klassenberechtigung bis 2000 kg
- kontrollierter Sichtflug CVFR- Berechtigung
- Nachtflugqualifikation- VFR (Sichtflug Nacht)
- Berechtigung zum Schleppen von Segelflugzeugen und Banner-Fangschlepp
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