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| 1. |
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Landegebühren |
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| 1. |
1. |
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Segelflugzeuge |
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| 1. |
2. |
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Ultraleichtflugzeuge |
3.-€ |
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| 1. |
3. |
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Flugzeuge, Drehflügler und selbststartende Motorsegler |
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mit Lärmzeugnis |
ohne Lärmzeugnis |
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| bis 1.000 kg |
4,50 Euro |
6,00 Euro |
| über 1.000 kg bis 1.200 kg |
6,00 Euro |
7,00 Euro |
| über 1.200 kg bis 1.400 kg |
6,50 Euro |
8,50 Euro |
| über 1.400 kg bis 2.000 kg |
9,00 Euro |
12,00 Euro |
| über 2.000 kg bis 3.000 kg |
12,00 Euro |
15,00 Euro |
| über 3.000 kg bis 4.000 kg |
18,00 Euro |
25,00 Euro |
| über 4.000 kg bis 5.000 kg |
25,00 Euro |
30,00 Euro |
| über 5.000 kg bis 5.700 kg |
30,00 Euro |
35,00 Euro |
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| 1. |
4. |
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Landegebührenbefreiung |
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Für folgende Flüge werden keine Landegebühren erhoben:
- bei Notlandungen wegen technischer Störungen am Luftfahrzeug.
Ausweichlandungen sind keine Notlandungen.
- bei Luftfahrzeugen im Rettungseinsatz
- bei Dienstflügen einer zivilen Luftfahrtbehörde des Bundes oder
eines Landes der Bundesrepublik Deutschland. Für diese Flüge
ist eine amtliche Luftfahrtbehörden - Dienstflugbescheinigung
vorzulegen.
- bei Flügen der Bundeswehr, des BGS und der Polizei.
- bei Flügen mit haltereigenen Luftfahrzeugen des Flugplatzhalters
Aero-Club Zwickau e.V.
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| 1. |
5. |
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Der Flugplatzhalter behält sich vor, mit Dauernutzern des Flugplatzes besondere Konditionen abzuschließen. |
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| 1. |
6. |
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Zur besonderen Förderung des Luftsports können mit Luftsportvereinen Sondervereinbarungen über Gebührenregelungen getroffen werden. |
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| 2. |
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Abstellgebühren |
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| 2. |
1. |
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Für die Abstellung von Luftfahrzeugen haben deren Halter oder Führer ein Entgelt (Abstellgebühr) nach Maßgabe dieser Gebührenordnung an den Flugplatzhalter zu entrichten. Die Abstellgebühr ist Entgelt im Sinne des § 10 Umsatzsteuergesetz. Der Gebührenschuldner hat daher die Umsatz-steuer gesondert zu entrichten. Hier angegebene Preise verstehen sich in-klusive derzeit 16 % Umsatzsteuer.

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| 2. |
2. |
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Für Flugzeuge, Drehflügler und selbststartende Motorsegler bemißt sich die Abstellgebühr nach dem in der Zulassungsurkunde des Luftfahrzeuges eingetragenen Höchstabfluggewicht.
a) Die Abstellgebühr beträgt für jede angefangenen 24 Stunden

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- bei einem Höchstabfluggewicht bis 2.000 kg |
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bis 1.000 kg |
2,00 Euro |
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über 1.000 kg bis 1.200 kg |
2,00 Euro |
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über 1.200 kg bis 1 400 kg |
2,50 Euro |
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über 1.400 kg bis 2.000 kg |
2,50 Euro |
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- bei einem Höchstabfluggewicht über 2.000 kg |
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für jede angefangenen 1.000 kg |
2,00 Euro |
b) Der Zeitraum, der für die Berechnung der Abstellgebühr maßgebend ist, beginnt 6 Stunden nach der Landung des Luftfahrzeuges bzw. 6 Stunden nach seiner Unterstellung.

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| 2. |
3. |
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Die Abstellgebühr beträgt für jede angefangenen 24 Stunden |
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- für Segelflugzeuge |
1,00 Euro |
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- für Ultraleichtflugzeuge |
1,50 Euro |
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| 2. |
4. |
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Luftfahrzeuge des Flugplatzhalters Aero-Club Zwickau e.V. sind von der Abstellgebühr befreit.

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| 2. |
5. |
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Zur Förderung des Luftsports können mit Luftsportvereinen und Dauernutzern des Flugplatzes Sondervereinbarungen über Gebührenregelungen getroffen werden.

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| 3. |
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Ankermastgebühren |
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Für die Benutzung des Flugplatzes mit Luftschiffen ist anstelle von Lande- und Abstellgebühren eine Ankermastgebühr zu entrichten. Diese wird mit der Errichtung des Ankermastes fällig.
Die Ankermastgebühr ist Entgelt im Sinne des § 10 Umsatzsteuergesetz. Der Gebührenschuldner hat daher die Umsatzsteuer gesondert zu entrichten. Hier angegebene Preise verstehen sich inklusive derzeit 16 % Umsatzsteuer.
 Die Ankermastgebühr beträgt für je angefangene 24 Stunden

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- für Luftschiffe bis 50 m Gesamtlänge |
65 Euro |
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- für Luftschiffe über 50 m Gesamtlänge |
90 Euro |
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Der Zeitraum, der für die Berechnung der Ankermastgebühr maßgebend ist, beginnt mit der Errichtung des Ankermastes und endet mit seinem Abbau.

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| 4. |
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Ballongebühren |
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Für die Benutzung des Flugplatzes mit Ballonen ist eine Startgebühr zu entrichten. Die Startgebühr ist Entgelt im Sinne des § 10 Umsatzsteuer- gesetz. Der Gebührenschuldner hat daher die Umsatzsteuer gesondert zu entrichten. Hier angegebene Preise verstehen sich inklusive derzeit 16 % Umsatzsteuer.
 Die Startgebühr ist vor dem Abflug fällig und beträgt:

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- an Werktagen (Montag bis Freitag) |
6,00 Euro |
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- an Samstagen, Sonn- und Feiertagen |
8,00 Euro |
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