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Gebührenordnung AC Zwickau e.V.   Anhang in Euro

1.   Landegebühren  
1. 1.   Segelflugzeuge  
1. 2.   Ultraleichtflugzeuge 3.-€  
1. 3.   Flugzeuge, Drehflügler und selbststartende Motorsegler  
mit Lärmzeugnis ohne Lärmzeugnis
bis 1.000 kg   4,50 Euro   6,00 Euro
über 1.000 kg bis 1.200 kg   6,00 Euro   7,00 Euro
über 1.200 kg bis 1.400 kg   6,50 Euro   8,50 Euro
über 1.400 kg bis 2.000 kg   9,00 Euro 12,00 Euro
über 2.000 kg bis 3.000 kg 12,00 Euro 15,00 Euro
über 3.000 kg bis 4.000 kg 18,00 Euro 25,00 Euro
über 4.000 kg bis 5.000 kg 25,00 Euro 30,00 Euro
über 5.000 kg bis 5.700 kg 30,00 Euro 35,00 Euro
1. 4.   Landegebührenbefreiung  
      Für folgende Flüge werden keine Landegebühren erhoben:

- bei Notlandungen wegen technischer Störungen am Luftfahrzeug.
  Ausweichlandungen sind keine Notlandungen.
- bei Luftfahrzeugen im Rettungseinsatz
- bei Dienstflügen einer zivilen Luftfahrtbehörde des Bundes oder
  eines Landes der Bundesrepublik Deutschland. Für diese Flüge
  ist eine amtliche Luftfahrtbehörden - Dienstflugbescheinigung
  vorzulegen.
- bei Flügen der Bundeswehr, des BGS und der Polizei.
- bei Flügen mit haltereigenen Luftfahrzeugen des Flugplatzhalters
  Aero-Club Zwickau e.V.
1. 5.   Der Flugplatzhalter behält sich vor, mit Dauernutzern des Flugplatzes besondere Konditionen abzuschließen.  
1. 6.   Zur besonderen Förderung des Luftsports können mit Luftsportvereinen Sondervereinbarungen über Gebührenregelungen getroffen werden.  
2.   Abstellgebühren  
2. 1.   Für die Abstellung von Luftfahrzeugen haben deren Halter oder Führer ein Entgelt (Abstellgebühr) nach Maßgabe dieser Gebührenordnung an den Flugplatzhalter zu entrichten. Die Abstellgebühr ist Entgelt im Sinne des § 10 Umsatzsteuergesetz. Der Gebührenschuldner hat daher die Umsatz-steuer gesondert zu entrichten. Hier angegebene Preise verstehen sich in-klusive derzeit 16 % Umsatzsteuer.

2. 2.   Für Flugzeuge, Drehflügler und selbststartende Motorsegler bemißt sich die Abstellgebühr nach dem in der Zulassungsurkunde des Luftfahrzeuges eingetragenen Höchstabfluggewicht.

a) Die Abstellgebühr beträgt für jede angefangenen 24 Stunden

- bei einem Höchstabfluggewicht bis 2.000 kg
bis 1.000 kg 2,00 Euro
über 1.000 kg bis 1.200 kg 2,00 Euro
über 1.200 kg bis 1 400 kg 2,50 Euro
über 1.400 kg bis 2.000 kg 2,50 Euro
- bei einem Höchstabfluggewicht über 2.000 kg
für jede angefangenen 1.000 kg 2,00 Euro

b) Der Zeitraum, der für die Berechnung der Abstellgebühr maßgebend ist, beginnt 6 Stunden nach der Landung des Luftfahrzeuges bzw. 6 Stunden nach seiner Unterstellung.

2. 3.   Die Abstellgebühr beträgt für jede angefangenen 24 Stunden
     
- für Segelflugzeuge 1,00 Euro
- für Ultraleichtflugzeuge 1,50 Euro
2. 4.   Luftfahrzeuge des Flugplatzhalters Aero-Club Zwickau e.V. sind von der Abstellgebühr befreit.

2. 5.   Zur Förderung des Luftsports können mit Luftsportvereinen und Dauernutzern des Flugplatzes Sondervereinbarungen über Gebührenregelungen getroffen werden.

3.   Ankermastgebühren  
  Für die Benutzung des Flugplatzes mit Luftschiffen ist anstelle von Lande- und Abstellgebühren eine Ankermastgebühr zu entrichten. Diese wird mit der Errichtung des Ankermastes fällig. Die Ankermastgebühr ist Entgelt im Sinne des § 10 Umsatzsteuergesetz. Der Gebührenschuldner hat daher die Umsatzsteuer gesondert zu entrichten. Hier angegebene Preise verstehen sich inklusive derzeit 16 % Umsatzsteuer.

Die Ankermastgebühr beträgt für je angefangene 24 Stunden

     
- für Luftschiffe bis 50 m Gesamtlänge 65 Euro
- für Luftschiffe über 50 m Gesamtlänge 90 Euro
  Der Zeitraum, der für die Berechnung der Ankermastgebühr maßgebend ist, beginnt mit der Errichtung des Ankermastes und endet mit seinem Abbau.

4.   Ballongebühren  
  Für die Benutzung des Flugplatzes mit Ballonen ist eine Startgebühr zu entrichten. Die Startgebühr ist Entgelt im Sinne des § 10 Umsatzsteuer- gesetz. Der Gebührenschuldner hat daher die Umsatzsteuer gesondert zu entrichten. Hier angegebene Preise verstehen sich inklusive derzeit 16 % Umsatzsteuer.

Die Startgebühr ist vor dem Abflug fällig und beträgt:

     
- an Werktagen (Montag bis Freitag) 6,00 Euro
- an Samstagen, Sonn- und Feiertagen 8,00 Euro


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